Kindergarten

Allgemeines



Kindergartenbroschüre SJ 2011/2012
inkl. Stundenplan

Vom Schuljahr 2008/2009 an ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch.

Eintritt

Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres ihr viertes Altersjahr vollendet haben, können den Kindergarten besuchen.

Vorzeitiger Eintritt

Vorzeitige Eintritte in den Kindergarten kann die Schulpflege bewilligen, wenn ein Kind sein viertes Altersjahr bis zum 31. Juli vollendet hat und wenn sein Entwicklungsstand einen vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten als angezeigt erscheinen lässt.

Der Stichtag bleibt weiterhin auch auf kommendes Schuljahr 2011/2012 beim 30. April, da die Gesetzesgrundlagen für die Verschiebung auf den 31. Juli (resp. in Staffeln jeweils pro Jahr von zwei Wochen) derzeit erst rechtskonform geschaffen werden. Der Beginn der Verschiebung wird auf das Jahr 2014 vorgesehen, wenn der Kantonsrat die Gesetzesänderung annimmt.

Merkblatt vorzeitiger Eintritt Kindergarten
für das Schuljahr 2012/2013




Inserat ZSZ vom 13. Januar 2012
"Vorzeitiger Kindergarteneintritt"

 

Zuständige Mitarbeiterin im Schulsekretariat

Barbara Weisskopf
Tel. 044 913 14 14
barbara.weisskopf(at)sgkuesnacht.zh.ch

Verantwortliches Mitglied der Schulpflege

Präsidentin Kindergarten- und Primarschulkommission, Regula Spahn