Vertragsmuster Gemeinde-WBK
Die Gemeinden müssen dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) mitteilen, mit welchem Anbieter (mit welchen Anbietern) sie ihre Angebotspflicht für die Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) erfüllen wollen. Die Anbieter dürfen nur Jugendliche aus Gemeinden aufnehmen, mit denen Verträge bzw. Leistungsvereinbarungen existieren. Wir hoffen selbstverständlich, dass es gute Gründe für Sie gibt, (weiterhin) die WBK zu wählen.
Ausgehend vom damaligen Kenntnisstand (Entwurf der kantonalen Übergangsbestimmungen) hat die Schulpflege Küsnacht am 25.11.2008 einen Vertragsentwurf verabschiedet, den wir Ihnen als Muster gerne zur Verfügung stellen. Die Inhalte werden für eine zweite Vertragsrunde zu einem späteren Zeitpunkt auf den aktuellen Stand der kantonalen Beschlüsse gebracht.
Die zuständige Fachstellenleiterin im MBA erreichen Sie unter: ursina.gunsch(at)mba.zh.ch , Tel. 043 259 77 72.