Vertragsmuster Gemeinde-WBK
Die Gemeinden müssen dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) mitteilen, mit welchem Anbieter (mit welchen Anbietern) sie ihre Angebotspflicht für die Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) erfüllen wollen. Die Anbieter ihrerseits dürfen nur Jugendliche aus Gemeinden aufnehmen, mit denen Verträge existieren. Wir hoffen selbstverständlich, dass es gute Gründe für Sie gibt, (weiterhin) die WBK zu wählen.
Weil die Übergangsbestimmungen für die BVJ vom Kanton um zwei Jahre verlängert werden, müssen die bereits bestehenden Verträge auf Beginn des Schuljahres 2011/12 erneuert werden. Hier finden Sie das angepasste Vertragsmuster, das Sie downloaden, ergänzen und uns zustellen können. Bitte beachten Sie auch den Begleitbrief und nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie dazu Fragen haben oder der Download nicht klappt. Vielen Dank.
Die zuständige Fachstellenleiterin im MBA erreichen Sie unter: ursina.gunsch(at)mba.zh.ch , Tel. 043 259 77 72.