Kindergarten
Allgemeines
Seit dem Schuljahr 2008/2009 an ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch.
Eintritt
Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres ihr viertes Altersjahr vollendet haben, können den Kindergarten besuchen.
Vorzeitiger Eintritt
Vorzeitige Eintritte in den Kindergarten kann die Schulpflege bewilligen, wenn ein Kind sein viertes Altersjahr bis zum 31. Juli vollendet hat und wenn sein Entwicklungsstand einen vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten als angezeigt erscheinen lässt.
Der Stichtag bleibt weiterhin auch auf kommendes Schuljahr 2011/2012 beim 30. April, da die Gesetzesgrundlagen für die Verschiebung auf den 31. Juli (resp. in Staffeln jeweils pro Jahr von zwei Wochen) derzeit erst rechtskonform geschaffen werden. Der Beginn der Verschiebung wird auf das Jahr 2014 vorgesehen, wenn der Kantonsrat die Gesetzesänderung annimmt.
Zuständige Mitarbeiterin in der Schulverwaltung
Christa Hefti
Tel. 044 913 14 12
christa.hefti(at)schule-kuesnacht.ch
Verantwortliches Mitglied der Schulpflege
Präsidentin Kindergarten- und Primarschulkommission, Regula Spahn