Kindergarten
Allgemeines
Vom Schuljahr 2008/2009 an ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch.
Eintritt
Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres ihr viertes Altersjahr vollendet haben, können den Kindergarten besuchen.
Vorzeitiger Eintritt
Vorzeitige Eintritte in den Kindergarten kann die Schulpflege bewilligen, wenn ein Kind sein viertes Altersjahr bis zum 31. Juli vollendet hat und wenn sein Entwicklungsstand einen vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten als angezeigt erscheinen lässt.
Der Stichtag bleibt weiterhin auch auf kommendes Schuljahr 2010/2011 beim 30. April, da die Gesetzesgrundlagen für die Verschiebung auf den 31. Juli (resp. in Staffeln jeweils pro Jahr von zwei Wochen) derzeit erst rechtskonform geschaffen werden.
Zuständige Mitarbeiterin im Schulsekretariat
Barbara Weisskopf
Tel. 044 913 14 14
barbara.weisskopf(at)sgkuesnacht.zh.ch
Verantwortliches Mitglied der Schulpflege
Präsidentin Kindergarten- und Primarschulkommission, Regula Spahn