ElternmitwirkungDie gemeinsamen Ziele von Schule und Eltern liegen in der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Um diese Ziele und Interessen zum Wohle des Kindes verfolgen und wahrnehmen zu können, arbeiten Schule und Eltern zusammen. Neben dem Recht und der Pflicht auf Zusammenarbeit wird im neuen Volksschulgesetz auch das Recht auf die allgemeine Mitwirkung beschrieben. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Eltern entsteht keine grundlegend neue Situation. Vertraut ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrperson auf der Ebene des einzelnen Kindes. Neu ist, dass im Gesetz Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler in der Schule festgeschrieben sind. Im Organisationsstatut regelt die Schulpflege die Form der Mitwirkung. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit reflektiert die Schulkonferenz die Mitwirkung der Eltern. Ziel der Mitwirkung ist ein starkes Dreieck «Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler», das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet. Die Schule wird als Ort des Zusammenlebens und als Gemeinschaft der Lernenden verstanden und gestaltet. Für die Sekundarschule besteht ein eigenes Elternmitwirkungsgremium. Die jeweiligen Reglemente regeln die Elternmitwirkung auf Schul- und Schulgemeindeebene und sind zusammen mit den Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und weiteren Informationen unter den jeweiligen Schulen aufgeschaltet. Unter dem Link Volksschulamt Kt. Zürich finden Sie weitere umfassende Informationen zum Thema. KEO - Kantonale ElternmitwirkungsorganisationDer Verband will die Elternmitwirkung in bildungspolitischen Fragen auf Gemeinde- und Kantonsebene stärker und flächendeckend demokratisch abstützen und sich als legitimierter Partner für die Schulbehörden in den Gemeinden und im Kanton einsetzen. Die KEO ist ein Verband und wurde als gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art. 60 ff. am 6. Februar 2012 gegründet. Ordentliche Mitglieder des Verbands sind die Schulgemeinden oder die politischen Gemeinden, die mit der Schulgemeinde vereinigt sind (Einheitsgemeinde), sowie die Schulkreise der Städte Zürich und Winterthur. Die Schulgemeinde delegiert eine Elternvertretung (sowie eine Stellvertretung) aus den Elternmitwirkungsgremien an die Mitgliederversammlung des Verbands. Diese vertritt im Verband die Interessen der gesamten Elternschaft aus allen Elternmitwirkungsgremien der Schulgemeinde. |
Elternrat Schule Zentrum
Präsidentin: Panthea Derks-Sayah
Organisation
Protokolle
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