Schule Küsnacht

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Kindergartenstufe (1. und 2. Kindergarten)

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.

  • Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
  • Die betroffenen Eltern werden zu Jahresbeginn direkt von der Schulverwaltung angeschrieben und melden ihr/e Kind/er für den Kindergartenbesuch an.
  • Die Schulpflege kann auf Gesuch eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
  • Unterrichtssprache: Kindergartenlehrpersonen können in ihrer eigenen – auch nichtzürcherischen – Mundart unterrichten. Die Schulpflege entscheidet, ob allenfalls Massnahmen zur Verbesserung der Mundartkompetenz erforderlich sind. Einzelne Unterrichtssequenzen und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache erfolgen als Vorbereitung auf die 1. Klasse generell in Hochdeutsch.
  • Die Klassen umfassen immer 1. und 2. Kindergarten.
 
Alle Informationen zur Einschulung mit dem Eintritt in den Kindergarten und die Vorbereitung auf diesen Schritt finden Sie auf der Seite "Einschulung".

Allgemeine Informationen

Unterstufe (1. - 3. Klasse)

Die Unterstufe schliesst an die Kindergartenstufe an.

  • In der Regel ist mit dem Wechsel von der Unter- auf die Mittelstufe ein Wechsel der Klassenlehrpersonen verbunden. 
  • Auf der Unterstufe erwerben die Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen und gewinnen Einsichten in die Umwelt. 
  • Gleichzeitig werden spielerische Lernformen aus der Kindergartenstufe weitergeführt. 

 

Mittelstufe (4. - 6. Klasse)

  • Auf der Mittelstufe werden die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken erweitert und gefestigt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen in zunehmendem Mass eigenständig und selbstverantwortlich. 
  • Von der Primarstufe treten die Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe der Volksschule oder ins Langzeitgymnasium über. 
  • Die Zuteilung zu einer Abteilung der Sekundarstufe erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung anlässlich eines Elterngesprächs (vgl. Sekundarstufe). 
  • Die Aufnahme im Langzeitgymnasium erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung. Im Anschlussprogramm Primarschule-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt.
 
Hier finden Sie das Online Formular Anmeldung für den Schulbesuch für Ihr Kind/Ihre Kinder.