Schule Küsnacht
Elternmitwirkung

Elternmitwirkung

Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler sind gemeinsame Ziele von Schule und Eltern. Um diese Ziele und Interessen zum Wohle des Kindes verfolgen und wahrnehmen zu können, arbeiten Schule und Eltern zusammen.

Neben Rechten und Pflichten hinsichtlich der Zusammenarbeit wird im neuen Volksschulgesetz auch das Recht auf allgemeine Mitwirkung beschrieben. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung der Eltern entsteht keine grundlegend neue Situation. Vertraut ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrperson auf der Ebene des einzelnen Kindes. Neu ist, dass im Gesetz Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler in der Schule festgeschrieben sind. Im Organisationsstatut regelt die Schulpflege die Form der Mitwirkung. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit reflektiert die Schulkonferenz die Mitwirkung der Eltern. Ziel der Mitwirkung ist ein starkes Dreieck "Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler", das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet. Die Schule wird als Ort des Zusammenlebens und als Gemeinschaft der Lernenden verstanden und gestaltet.

Für jede Primar- und Sekundarschule besteht ein eigenes Elternmitwirkungsgremium. Die jeweiligen Reglemente regeln die Elternmitwirkung auf Schul- und Schulgemeindeebene und sind zusammen mit den Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und weiteren Informationen unter den jeweiligen Schulen aufgeschaltet.

Unter Volksschulamt Kt. Zürich finden Sie weitere umfassende Informationen zum Thema.

KEO - Kantonale Elternmitwirkungsorganisation

Der Verband will die Elternmitwirkung in bildungspolitischen Fragen auf Gemeinde- und Kantonsebene stärker und flächendeckend demokratisch abstützen und sich als legitimierter Partner für die Schulbehörden in den Gemeinden und im Kanton einsetzen. Die KEO ist ein Verband und wurde als gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art. 60 ff. am 6. Februar 2012 gegründet.

Ordentliche Mitglieder des Verbands sind Schulgemeinden oder politische Gemeinden, die mit der Schulgemeinde vereinigt sind (Einheitsgemeinden), sowie die Schulkreise der Städte Zürich und Winterthur. 

Die Schulgemeinde delegiert eine Elternvertretung (sowie eine Stellvertretung) aus den Elternmitwirkungsgremien an die Mitgliederversammlung des Verbands. Diese vertritt im Verband die Interessen der gesamten Elternschaft aus allen Elternmitwirkungsgremien der Schulgemeinde.

KEO - Delegierte der Schule Küsnacht


Severin Gallo
KEO-Delegierter Schule Küsnacht
Präsident Elternrat Schule Goldbach

sg@gammarenax.ch

079 358 05 50