Online-Formular Schulzahnpflege - Beiträge an Behandlungskosten Die Schulgemeinde richtet an die Kosten für eine Zahnbehandlung von über Fr. 100.-- Beiträge gemäss nachstehender Tabelle aus. Weisen die Eltern ein massgebendes Einkommen (steuerbares Einkommen plus 10% des Fr. 100‘000.-- übersteigenden Reinvermögens) unter Fr. 50'000.-- aus, haben sie Anspruch auf einen Beitrag an die Zahnbehandlungskosten (Verordnung zur Schulzahnpflege, Abs. 6). Bemessungsgrundlage: Einkommen, Anzahl der Kinder unter 20 Jahren, Beiträge in % |