Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
- Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
- Die betroffenen Eltern werden zu Jahresbeginn direkt von der Schulverwaltung angeschrieben und melden ihr/e Kind/er für den Kindergartenbesuch an.
- Die Schulpflege kann auf Gesuch eine Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes dies als angezeigt erscheinen lässt.
- Unterrichtssprache: Kindergartenlehrpersonen können in ihrer eigenen – auch nichtzürcherischen – Mundart unterrichten. Die Schulpflege entscheidet, ob allenfalls Massnahmen zur Verbesserung der Mundartkompetenz erforderlich sind. Einzelne Unterrichtssequenzen und Unterricht in Deutsch als Zweitsprache erfolgen als Vorbereitung auf die Primarstufe generell in Hochdeutsch.
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