A | Absenzen Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. Der während vorhersehbaren Absenzen oder Jokertagen verpasste Unterrichtsstoff sowie versäumte Lernkontrollen müssen gemäss den Anweisungen der Klassenlehrperson vor- bzw. nachgeholt werden. Siehe auch Dispensationen. Ansprechperson Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung – oder, für allgemeine Informationen – an die Schulverwaltung. Alle Mitarbeitenden der Schule Küsnacht sind per E-Mail erreichbar: vorname.name@schule-kuesnacht.ch Alle Mitarbeitenden der Schulverwaltung sind per E-Mail erreichbar: vorname.name@kuesnacht.ch
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B | Beiträge Abo ÖV Die Schulpflege hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Beiträge an die Abonnementskosten für den öffentlichen Bus geleistet werden. Beitragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, gemäss dem Reglement Schulerzuteilung. Die Schule vergütet auf entsprechendes Gesuch der Eltern resp. Erziehungsberechtigten ¾ der Kosten des erforderlichen persönlichen Jahresabonnements der öffentlichen Verkehrsbetriebe. Online-Formular Beiträge Abonnement des öffentlichen Verkehrs
Berufswahl Die Berufswahlvorbereitung fördert die Bereitschaft der jugendlichen Schülerinnen und Schüler sich mit Fragen der Berufswahl und der persönlichen Zukunftsgestaltung auseinander zu setzen. Der sog. Berufswahlunterricht findet ab der 8. Klasse im Rahmen des obligatorischen Unterrichts, in Einzelstunden oder in Form von Projekten, statt. Er dient den Schülerinnen und Schülern dazu, ihre Persönlichkeit und Identität wahrzunehmen und sich über die Berufs- und Arbeitswelt zu informieren und Einblicke zu erhalten. Ziel der Berufswahlvorbereitung ist es, den Schülerinnen und Schülern ihren Entscheid für die Berufslaufbahn zu ermöglichen. Offene Lehrstellen der Region Küsnacht finden sich im Lehrstellennachweis «Lena» auf www.berufsberatung.ch. Besuchstage Zweimal jährlich finden in unseren Schulen Besuchsmorgen statt. Die Daten können dem Ferienplan entnommen werden. Zudem werden die Besuchsmorgen in der Agenda (Kategorien: alle Einträge, einzelne Schulen und Schulgemeinde) publiziert. |
C | Coronavirus Hier finden Sie alle Informationen, die die Schule bis jetzt veröffentlicht hat, sowie das Schutzkonzept. |
D | Dispensationen Die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder tragen die Inhaber der elterlichen Gewalt (§ 57 VSG und § 66 VSV). Eltern, die diesen Pflichten nicht nachkommen, erhalten einen Verweis oder können mit einer Geldbusse belangt werden. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Klassenlehrperson oder die Schulleitung (§ 28 VSG und § 28 VSV). Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden (§ 28 VSV). |
E | Elternmitwirkung Jede Schule verfügt über ein Elternmitwirkungsorgan. Dieses ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und weitere an der Schule interessierte Personen. Die Elternmitwirkung ist eine Schnittstelle zwischen Elternhaus und Schule. Sie soll regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Delegierten und der Schulleitung fördern. Ressourcen und Synergien sollen erkannt und genutzt werden. Ausserdem können die Elternmitwirkungsorgane das Lehrpersonal bei der Organisation und Durchführung spezieller schulischer Anlässe wirkungsvoll unterstützen und entlasten. |
F | Feiertage Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können dem Ferienplan entnommen werden. Auf Gesuch der Eltern können Kinder für hohe Feiertage der verschiedenen Religionen vom Schulunterricht dispensiert werden. Weitere Informationen liefern die Küsnachter "Richtlinien betreffend Absenzen" sowie die Website des Volksschulamtes, www.vsa.zh.ch. |
G | Geschäftsordnung {doc-4830-pqu72f4t,Geschäftsordnung Schulpflege per 1. Juli 2018 (Teilrevision vom 2. Oktober 2018 / 4. Dezember 2018)} GYMIVORBEREITUNG Die Schule Küsnacht bietet bewährte, gemeindeeigene Vorbereitungskurse auf die Prüfungen an die Langzeitgymnasien im Anschluss an die Primarschule sowie an die Kurzzeitgymnasien nach dem 2. und 3. Sekundarschuljahr an. Die jeweiligen Daten der Prüfungen sind unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch aufgeschaltet. Mündliche Prüfungen werden nur noch für das Kurzzeitgymnasium mit Anschluss an die 2. oder 3. Sekundarschule durchgeführt. Der Vorbereitungskurs für das Langzeitgymnasium beginnt nach den Herbstferien. In der Sekundarschule werden neben der Vorbereitung zur Aufnahmeprüfung ins Gymnasium im 3. Schuljahr zusätzlich eine Vorbereitung für die Fach- und Berufsmittelschule angeboten. Die Eltern werden über die Vorbereitungskurse rechtzeitig informiert. |
H | Heimatliche Sprache und Kultur Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Lehrperson des Kindergartens oder der Regelklasse. Diese verteilt den Eltern im Januar ein Anmeldeformular. Die Eltern können aber auch direkt die Person kontaktieren, die die HSK-Kurse koordiniert oder die den HSK-Unterricht erteilt, www.vsa.zh.ch. |
J | JOKERTAGE Ihr Kind darf ohne Vorliegen von Dispensationsgründen zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht fernbleiben. Auf der Kindergartenstufe können die vier Jokertage beider Schuljahre zusammengefasst bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. An Tagen mit offiziellen Anlässen der Schule bzw. der Klasse dürfen keine Jokertage bezogen werden. Die Eltern bzw. in der Sekundarstufe der Schüler oder die Schülerin teilen den Jokertag eine Woche im Voraus der Klassenlehrperson mit und informieren alle betroffenen Lehrpersonen. Das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffes liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Schülers oder der Schülerin und der Eltern in Absprache mit der Klassenlehrperson. |
K | Kopfläuse Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen. |
M | MENSA Für die Jugendlichen der Oberstufe steht am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Schule Zentrum ein Mensa-Angebot zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt semesterweise mittels Online-Formular. Das Formular wird jeweils im Juni und Dezember aufgeschaltet. Musikalische Grundausbildung In der 1. und 2. Primarklasse vermitteln speziell ausgebildete Musiklehrpersonen im Rahmen des obligatorischen Unterrichts Ihren Kindern die Grundlagen der Musik (musikalische Grundausbildung, MGA). Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse Küsnacht-Itschnach werden zudem im Fach Klassenmusizieren unterrichtet. Siehe auch Musikschule Musikschule Die Musikschule Küsnacht steht allen Musikinteressierten jeden Alters und jeder musikalischen Ausrichtung offen. Angeboten werden die meisten Instrumente und Sologesang, daneben auch Gruppenkurse wie Musicals, Streicherensembles, Combo, afrikanische Trommeln, Bambusflötenkurs, Kinderchor und vieles mehr. Rund vierzig Lehrerpersonen unterrichten 850 Schülerinnen und Schüler. Der Einzelunterricht sowie die Gruppenkurse stehen allen Küsnachter Kindern und Jugendlichen ab dem 1. Kindergartenjahr sowie jungen Erwachsenen aus Küsnacht bis zum 20. Altersjahr zu subventionierten Preisen offen. Es besteht die Möglichkeit, Beiträge an das Semester Schulgeld Formular Antrag Beiträge Musikausbildung zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.musikschulekuesnacht.ch. |
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P | Präventionskonzept Primarschulen Gesundheitsförderung und Prävention an Primarschulen Präventionskonzept Primarschule |
S | Schnupperlehren Schnupperlehren sind ein wesentliches und prägendes Element im Rahmen der offiziellen Berufswahlvorbereitung der Sekundarschule (siehe auch Berufswahl). Diese werden nach Möglichkeit in die Schulferien gelegt, können nach vorgängiger Information der Klassenlehrperson aber auch während der obligatorischen Schulzeit stattfinden. Es gelten die Vorgaben in den "Richtlinien betreffend Absenzen". Die Schülerin oder der Schüler erhalten eine Bestätigung der Schnupperlehre durch die Lehrfirma, es bestehen offizielle wie auch firmeneigene Formulare. Diese Bestätigungen können dem Bewerbungsdossier beigelegt werden. Der versäumte Schulstoff ist angemessen aufzuarbeiten und versäumte Prüfungen sind in der Regel nachzuholen.
siehe auch Berufswahl Schülerzuteilung Die Schule Küsnacht hält an den Quartierschulen fest, was immer wieder zu Fragen bei der Zuteilung von Schülerinnen und Schülern zu den einzelnen Schulen führt. Massgeblich für die Zuteilungen sind die Schülerzahlen (Klassengrössen) und die Wohnadressen (Länge und Gefährlichkeit des Schulweges) sowie eine ausgewogene Zusammensetzung (Leistungsfähigkeit, soziale und sprachliche Herkunft, Verteilung der Geschlechter). Der Kanton gibt die zur Verfügung stehenden Stellenprozente aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler in einer Stufe vor. Die Klassenbildung erfolgt jeweils neu zu Beginn der Kindergartenstufe, der 1. Klasse, der 4. Klasse und der Sekundarstufe. Umteilungen auf diese Zeitpunkte hin sind möglich, wenn es die Klassengrössen notwendig machen. Die Eltern werden vorab informiert und erhalten Gelegenheit, begründete Gesuche einzureichen. Schulisches Standortgespräch (SSG) Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln. Das schulische Standortgespräch ist Grundlage und Voraussetzung für die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen wie Therapien, DaZ-Unterricht, Begabtenförderung oder zur integrierten Sonderschulung. Schulpflicht Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind den Unterricht regelmässig und ausgeruht besucht. Nähere Informationen gibt die Broschüre Die Volksschule im Kanton Zürich Schulpsychologischer Beratungsdienst Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit besteht darin, zusammen mit den Beteiligten schulische Anliegen, Probleme und Konflikte zu klären, Ideen zu entwickeln und neue Lösungswege zu finden. Eine kostenlose Beratung kann in beschränktem Umfang direkt beim schulpsychologischen Dienst vereinbart werden. Weiterführende Abklärungen werden nur im Auftrag der Schule durchgeführt. Schulsozialarbeit (SSA) Die Schulsozialarbeit ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei sozialen und persönlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen. Sie fördert die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Schulklima. Schulweg Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten alle Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren. Schulzahnpflege Das Volksschulgesetz schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler jährlich eine Zahnarztuntersuchung besuchen müssen. Diese Schule Küsnacht regelt dies durch eine Gutschein-Pauschale. Gutscheinberechtigt sind die in Küsnacht wohnhaften Volksschülerinnen und -schüler aller Stufen. Die Wahl des Zahnarztes ist freiwillig. Jeder Zahnarzt entscheidet selbständig, ob er den Gutschein akzeptieren will. Allfällige Behandlungskosten sind im Normalfall durch die Eltern/Erziehungsberechtigten zu bezahlen. Die Schule Küsnacht gewährt auf Gesuch für einkommensschwache Familien Beiträge. In der Primarstufe findet im Rahmen des obligatorischen Unterrichts Massnahmen zur Kariesprophylaxe statt. Schwimmunterricht Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der 1. Sekundarstufe werden im Sportfach Schwimmen im Hallenbad der Sportanlage Heslibach durch eine spezifisch ausgebildete Fachlehrperson unterrichtet. Die jeweilige Lehrperson ist ebenfalls anwesend. Von der 1. bis 4. Klasse erfolgt der Schwimmunterricht wöchentlich während einer Lektion, in der 5. und 6. Klasse alle zwei Wochen, in der 1. Sekundarstufe wieder einmal wöchentlich. Im 2. Kindergarten werden die Kinder im Hallenbad rund 3-4 Mal pro Schuljahr durch die Schwimmlehrperson an das Element Wasser gewöhnt. Der Schwimmunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Sommerlager Seit vielen Jahren führt die Schule Küsnacht im beliebten Ferien- und Lagerhaus in Ste Croix/VD mit bewährten Leiterteams Sommerlager durch. Die Ausschreibung erfolgt jeweils mittels Online-Anmeldeformular auf unserer Website und wird vorgängig kommuniziert. Stellwerktest In der 8. Klasse nehmen alle Schülerinnen und Schüler eine schulische Standortbestimmung mit dem Test Stellwerk-Check vor. Sie bestimmen damit ihren aktuellen Lernstand. Das Ergebnis wird in einem persönlichen Gespräch mit den Jugendlichen und ihren Eltern besprochen und dient als Grundlage für die individuelle Förderung im 9. Schuljahr nach dem Grundsatz „Stärken weiter ausbauen und Lücken schliessen“. Dazu dienen an der Sekundarschule Küsnacht auch der vielfältige Wahlfachunterricht u.a. mit dem Angebot eines Lernateliers sowie des sog. Projektunterrichts. Ziel ist die Übernahme von Eigenverantwortung und die optimale Vorbereitung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler auf dem Weg in eine berufliche Grundbildung oder weiterführende Schule. |
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U | Umstufungen in der Sekundarstufe Auf der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung/ Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassen- oder Fachlehrperson basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers, die auch Aufschluss über die Entwicklungsprognose gibt, und einem Elterngespräch, dessen Ergebnis schriftlich festgehalten wird. |
V | Verkehrsinstruktion Ein Verkehrsinstruktor der Gemeindepolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen regelmässig Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. In der 5. Primarklasse findet die Veloprüfung statt. Versicherung Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Alle Unfälle - auch Schulunfälle - müssen der privaten Krankenkasse bzw. Unfallversicherung gemeldet werden. |
W | Wegzug aus der Gemeinde Erfolgt ein Wegzug aus der Schulgemeinde sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt eine Schülerüberweisung aus, die direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt. Wintersportlager Seit vielen Jahren führt die Schule Küsnacht im beliebten Ferien- und Lagerhaus in Sarn (GR) mit bewährten Leiterteams Wintersportlager durch. Die Ausschreibung erfolgt jeweils mittels Online-Anmeldeformular auf unserer Website und wird vorgängig kommuniziert. |
Z | Zecken Die Zeckensaison dauert vom Frühling (Februar/März) bis Herbst (Oktober/November). Zecken leben v.a. im Unterholz, am Waldrand und an Wegrändern bis max. 1.5 Meter über dem Boden. Sie können – wenn auch selten – zwei Krankheiten übertragen: Lyme-Borrelsiose und Zeckenenzephalitis (FSME). Gegen die FSME kann man sich impfen lassen. Durch gut abschliessende Kleidung, geschlossenes Schuhwerk sowie Zeckenspray, kann Zeckenbissen vorgebeugt werden. Zecken können mit einer Pinzette selber entfernt werden.Im Zweifelsfall ist ein Arzt aufzusuchen. Zeugnisse Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. In der Kindergartenstufe und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit Ihnen als Eltern mind. einmal jährlich Zeugnisgespräche geführt. Neu wird in den Sprachfächern (Deutsch, Englisch und Französisch) die Beurteilung der Teilbereiche Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben nur noch in den Zeugnissen am Ende des Schuljahres eingetragen. Im Zeugnis des 1. Semesters wird die Beurteilung in den Sprachfächern nur als Note eingetragen. Im Zeugnis des 2. Semesters wird die Beurteilung der Leistungen in den Teilbereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben hingegen eingetragen und bildet die Leistungen des ganzen Schuljahres ab. Im Gegensatz dazu bezieht sich die eingetragene Note nur auf die Leistung während des 2. Semesters. Zusammenarbeit Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht und gleichzeitig eine Pflicht. |